Medizinrecht

Wenn Sie den Eindruck haben, Ihr Arzt hat einen Fehler gemacht, kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt Ihre Rechte erklären. Stichpunkte sind: Aufklärung, Grober Behandlungsfehler, Kausalität, Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Arzthaftung

Als spezialisierter Rechtsanwalt gebe ich Ihnen Antworten auf Ihre Fragen in Sachen Kinderwunschrecht. Seit mehr als zwölf Jahren arbeite ich in diesem Fachgebiet und berate

Allgemeines

Wenn Sie den Eindruck haben, ihr Arzt hat einen Fehler gemacht, kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt ihre Rechte erklären. Stichpunkte sind: Aufklärung, Grober Behandlungsfehler, Kausalität, Schmerzensgeld und Schadenersatz.

Behandlungsvertrag zwischen Arzt oder Krankenhaus und Patient

Sie treffen mit Ärzten vor einer Behandlung eine Vereinbarung über das, was geschehen soll. Dieses gilt auch für die Behandlung zum Beispiel bei einem Psychotherapeuten oder Krankengymnasten und Physiotherapeuten. Die Behandlung muss immer frei von Behandlungsfehlern sein. Man spricht hier von einer Behandlung „de lege artis“. Begeht der Arzt einen groben Behandlungsfehler, steht Ihnen ein Schmerzensgeld und Schadenersatz grundsätzlich zu.

Ärztliche Aufklärung über die Behandlung

Der Arzt ist verpflichtet, so aufzuklären, dass der Patient eine Vorstellung über die geplante Behandlung hat. Er muss wissen, warum die Behandlung notwendig ist und welche Gefahren, Risiko und Erfolgschancen bestehen. Wenn die Aufklärung nicht umfassend und ausführlich ist, handelt es sich meist um eine Falschbehandlung.

Der Arzt muss rechtzeitig vor der Behandlung zumindest mündlich erklären, was geschehen soll. Kurz vor Beginn der Behandlung oder Operation ist es zu spät. Von den Unterlagen, die der Patient bei einem Aufklärungsgespräch unterschrieben hat, kann er Kopien verlangen.

Ein Patient muss der Behandlung zustimmen. Führt der Arzt eine Behandlung durch, zu der es keine Zustimmung gibt, kann dieses eine Falschbehandlung sein.

Alternativbehandlung

Auch über die Alternativen zur geplanten Behandlung muss aufgeklärt werden. Dieses gilt immer dann, wenn mehrere Möglichkeiten bestehen, die aber unterschiedliche Gefahren oder Heilungschancen haben. Der Patient soll vor seiner Entscheidung abwägen können

aufklärungspflicht über Behandlungskosten

Zur Aufklärung gehören auch die Behandlungskosten. Der Patient muss wissen, wie teuer die Behandlung wird. Dieses gilt vor allem, wenn vermutlich die Krankenkasse oder Krankenversicherung nicht alle Kosten der Behandlung trägt oder ein Eigenanteil verlangt wird. Ohne eine solche Aufklärung, ist die Behandlung fehlerhaft.

behandlungsfehler und Schmerzensgeld

Bei einer Behandlung können schnell auch mal Fehler entstehen. Viele sprechen dann von einem Kunstfehler. Es kann sein, dass der Arzt eine Untersuchung vergisst, die aber notwendig ist. Oder es kann sein, dass er in einem Röntgenbild oder MRT keinen Knochenbruch oder Bänderriss erkennt. All dieses führt schnell zu einem groben Behandlungsfehler. Dem Patienten kann ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu stehen.

Es liegt nicht immer ein Behandlungsfehler vor, auch wenn etwa Schmerzen nicht vergehen. Es kann etwa sein, dass bei einer Operation oder durch eine Spritze ein Keim in eine Wunde kommt. Ein Stichwort hier ist MRSA. Auch lässt sich nicht ein Krebs immer rechtzeitig entdecken. Es kommt insgesamt auf den Einzelfall an. Ein erfahrener Rechtsanwalt hilft weiter.

Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden

Es muss ein Zusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden bestehen. Man spricht hier von der haftungsbegründenden Kausalität. Der Fehler des Arztes muss den eingetretenen Schaden verursacht haben. Es genügt hier, wenn etwa die Körperverletzung mitverursacht wurde. 

Schönheitsoperationen und Kunstfehler

Schönheitsoperationen finden meist nicht statt, weil jemand krank ist, sondern aus kosmetischen Gründen. Hierzu gehört ein Piercing oder ein Tattoo oder die Behandlung mit Botox. Ob eine Brustvergrößerung oder Brustverkleinerung medizinisch notwendig ist oder ein Wunsch einer Frau, kann man so nicht sagen. Auch in diesem Bereich muss der Arzt wie bei jeder anderen Behandlung aufklären, um den Kunstfehler zu entgehen.

Behandlung im Krankenhaus

Die Organisation der Behandlung im Krankenhaus ist kompliziert. Die Patienten müssen sorgfältig überwacht werden. Der Klassiker ist das fallen aus dem Bett. Eine Infektion kann ein Mangel an Hygiene sein. Wenn jemand ausrutscht, ist die Verkehrssicherheitspflicht verletzt. All dieses kann eine Falschbehandlung sein. Schmerzensgeld und Schadenersatz sind möglich.

Beratung bei einem Rechtsanwalt ist wichtig

Lassen Sie sich unbedingt über ihre Rechte von einem spezialisierten Rechtsanwalt informieren, da die Behandlungskosten meist hoch sind.

Rechtsanwalt Blick auf Klienten

Herzlich willkommen auf der Internetseite meiner Rechtsanwaltskanzlei.
Gerne spreche ich mit Ihnen über Ihr Anliegen. Melden Sie sich ganz einfach bei mir.
Eine erste Einschätzung ist für Sie kostenlos.

Kontakt

[contact-form-7 id="6255" title="Allgemeines Kontaktformular"]

Kanzlei Münster

Voßgasse 3
48143 Münster

Telefon: 0251 4841602
Telefax: 0251 4841603
Mobil: 0151 24071888
info@rechtsanwalt-wucherpfennig.de

Kanzlei Hamburg

Grindelallee 141
20146 Hamburg (Rotherbaum)

Telefon: 040 2282 17500
Telefax: 040 2282 17501
Mobil: 0151 24071888   
info@rechtsanwalt-wucherpfennig.de