Kinderwunschrecht Rechtsanwalt

Arzthaftung

Als spezialisierter Rechtsanwalt gebe ich Ihnen Antworten auf Ihre Fragen in Sachen Kinderwunschrecht. Seit mehr als zwölf Jahren arbeite ich in diesem Fachgebiet und berate und vertrete Paare und Arztpraxen in ganz Deutschland sowie bei Behandlungen im Ausland.

Wann habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?

Jedem unterlaufen Fehler. Wenn Ärzten während der Behandlung Fehler unterlaufen, können erhebliche Schäden entstehen. Die meisten kennen hier Begriffe wie Behandlungsfehler, Arztfehler oder ablehnend Ärztefusch. Wann kann ich als Patient deshalb Schmerzensgeld oder Schadensersatz von meinem Arzt verlangen?

Was ist Arzthaftung?

Rechtlich geht es um das Arzthaftungsrecht. Die entscheidende Frage ist, ob der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat. Das Arzthaftungsrecht ist in § 630a BGB und den nachfolgernden Paragraphen geregelt. Es ist zu prüfen, was der Arzt tun sollte und ob er dieses fehlerfrei getan hat. Danach kann Ihre Frage beantwortet werden, ob Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz haben.

Was ist ein Behandlungsvertrag?

Wenn Sie von einem Arzt behandelt werden, begründet dieses einen Behandlungsvertrag gemäß § 630a BGB. Aus diesem Vertrag ergibt sich, was und wie behandelt werden soll. Der Behandlungsvertrag muß nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden, sondern ergibt sich meistens zu Beginn der Behandlung aus dem Gespräch mit dem Arzt. Das Arzthaftungsrecht ist hier oft betroffen, da es vielfach um Probleme mit dem Beweis des Gesprächsinhalts geht.

Der Arzt erbringt eine Dienstleistung, der Zahnarzt nicht immer

Die Pflicht des Arztes ist es, eine Dienstleistung zu erbringen. Der Arzt soll eine medizinisch notwendige Heilbehandlung durchführen, um eine Krankheit möglichst zu heilen oder zumindest versuchen, die Beschwerden zu lindern. Es muß also kein bestimmter Erfolg erzielt werden wie bei der Herstellung eines Werkes. Dieses gilt zum Beispiel nicht, wenn der Zahnarzt ein Gebiss herstellt. Hier soll eine Okklusion erreicht werden.

Die Behandlung Muß Auf Dem Stand Der Medizin Sein

Der Arzt muß eine Behandlung gemäß § 630a BGB fachgerecht durchführen, um nicht in die Arzthaftung zu geraten. Das heißt, daß er auf dem aktuellen Stand der Medizin alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen durchzuführen hat. Man spricht von „de lege artis”. Es müssen allgemein anerkannte ärztliche Standards erbracht werden, soweit nicht etwas anderes im Behandlungsvertrag vereinbart ist.

Was ist allgemein ein Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt gegen medizinische Standards verstoßen hat. Das trifft zu, wenn er während der Behandlung nicht das unternimmt, was von einem gewissenhaft behandelnden Arzt verlangt werden kann. Es ist nicht nur entscheidend, welche Maßnahmen direkt unternommen werden. Der Arzt hat vorher darüber umfassend aufzuklären, was er unternehmen möchte. Dieses ist in § 630c BGB und § 630e BGB geregelt.

Was ist ein Befunderhebungsfehler oder Diagnosefehler?

Auftreten könnte ein Befunderhebungsfehler, wenn der Arzt die sich aufdrängenden Untersuchungen nicht durchgeführt hat. Auch kann ein Diagnosefehler auftreten, wenn der Arzt Untersuchungsergebnisse nicht oder nicht zutreffend auswertet hat und dadurch zu falschen Diagnosen gekommen ist.

Was ist mit dem Corona-Virus?

Außerdem könnte ein Behandlungsfehler dadurch vorliegen, weil ein Organisationsfehler in der Praxis oder im Krankenhauses aufgetreten ist. Beispielhaft können Hygienevorschriften nicht eingehalten worden sein. Dieses ist in Zeiten des Corona-Virus teilweise nur sehr schwer umfassend zu erreichen. Die Frage der Arzthaftung hängt auch damit zusammen, ob manches überhaupt geleistet werden kann.

Wer trägt bei einem groben Behandlungsfehler die Beweislast?

Für die Arzthaftung ist es wesentlich, ob ein einfacher oder ein grober Behandlungsfehler vorliegt. Bei einem einfachen Behandlungsfehler hat der Patient zu beweisen, daß ein Behandlungsfehler vorliegt. Da der Patient einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend macht, muß er seinen Anspruch auch beweisen. Diese gilt nicht bei einem groben Behandlungsfehler. Hier dreht sich die Beweislast auf die Seite des Arztes um.

Was ist ein grober Behandlungsfehler?

Der Definition des BGH nach liegt ein grober Behandlungsfehler dann vor, wenn ein Behandlungsfehler auftritt, der einem Arzt einfach nicht unterlaufen darf. Bei einem so offensichtlichen Behandlungsfehler kann daher dem Patienten nicht die Beweislast angelastet werden.

Muß der Schaden durch den Behandlungsfehler eingetreten sein?

Wenn der Arzt die ärztliche Kunst „de lege artis” verletzt und dadurch ein einfacher oder ein grober Behandlungsfehler entstanden ist, heißt dieses nicht automatisch, daß der Arzt haften muß und der Patient Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Der Behandlungsfehler muß auch kausal geworden sein. Dieses bedeutet, daß durch den Arztfehler auch ein Schaden des Patienten entstanden sein muß.

Muß mich der Arzt vor der Behandlung aufklären?

Eine Behandlung ist ein Eingriff in den Körper des Patienten und damit grundsätzlich eine strafbare Körperverletzung, das schnell zu einer Arzthaftung führen kann. Daher benötigt der Arzt gemäß § 630e BGB vor der Behandlung eine Einwilligung des Patienten, um keinen Aufklärungsfehler zu begehen. Ein solcher ist als Arztfehler zu werten. Die Aufklärung ist nach dem Arzthaftungsrecht nur dann wirksam, wenn der Patient auch über die wesentlichen Umstände der Behandlung aufgeklärt worden ist.

Was gehört zur Aufklärung des Arztes?

Zur Aufklärung gehört gemäß § 630e BGB in jedem Fall die Art, der Umfang und die genaue Durchführung der Behandlung, auch Risiken und Erfolgsaussichten. Die Aufklärung muß rechtzeitig vor der Behandlung erfolgen. Der Patient soll genügend Zeit haben vor seiner Entscheidung, ob er überhaupt behandelt werden möchte und in welcher Art. Der Arzt muß auch über Alternativen und Kosten aufklären. Erfolgt dieses nicht rechtmäßig, kann der Patient oft Schadensersatz erhalten.

Muß ich in die Behandlung einwilligen?

Ein Aufklärungsfehler liegt dem Arzthaftungsrecht nach dann vor, wenn der Arzt falsch oder nicht vollständig über die beabsichtigte Behandlung aufgeklärt hat. Wenn eine Behandlung aber dringend durchgeführt werden muß, weil zum Beispiel das Leben des Patienten nach einem Verkehrsunfall auf dem Spiel steht, kann meist keine Aufklärung mehr erfolgen. In diesem Fall überlegt der Arzt, ob der Patient in die anstehende Behandlung mutmaßlich eingewilligt hätte. Ist der Arzt davon überzeugt, muß er die lebensrettende Behandlung durchführen. Der Arzt begeht aus diesem Grund keinen Aufklärungs- beziehungsweise Behandlungsfehler.

Was gilt für Schönheitsoperationen?

Wenn eine Schönheitsoperation meistens keine medizinisch notwendige Heilbehandlung ist, gilt für diese ebenso die volle Aufklärungspflicht, ebenso für die Entfernung einer Tättowierung. Die Arzthaftung kann auch hier eingreifen.

Hat der Arzt eine Dokumentationspflicht?

Der Arzt ist gemäß § 630f BGB dazu verpflichtet, eine Krankenakte über jeden Patienten zu führen und diese zehn Jahre aufzubewahren. In die Krankenakte ist die Behandlung und die wesentlichen Maßnahmen einzutragen. Vor allem hat der Arzt die erhobenen Befunde, Diagnosen, Untersuchungen und deren Ergebnisse aufnehmen. Ebenso muß er die Einwilligungen und Aufklärungen ausführlich dokumentieren.

Muß der Arzt seine Unterlagen herausgeben?

Wenn Sie meinen, Sie seien falsch behandelt worden, ist der möglichst genaue Sachverhalt zu ermitteln. Als Ihr Rechtsanwalt erhalte ich von dem Arzt oder dem Krankenhaus Ihre vollständige Patientenakte und andere Behandlungsunterlagen. Diese sind Grundlage für das weitere Vorgehen, das von verschiedenen Gesichtspunkten abhängt.

Wann ist ein Behandlungsfehler verjährt?

Nach Prüfung der Unterlagen sollte als erstes die Frage stehen, ob eventuelle Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bereits verjährt sein könnten. Hierzu ist festzustellen, daß gemäß § 199 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren eintritt. Die Frist beginnt mit Kenntnis der grundlegenden Umstände, wenn die Kenntnis nicht grob fehlerhaft verzögert worden ist.

Wie geht es weiter?

Als nächstes sind die Erfolgsaussichten einzuordnen, die in einem medizinischen Verfahren nicht nur von einer rechtlichen Prüfung abhängen, sondern letztlich auch von einer medizinischen. Hierfür ist es nicht notwendig, einen medizinischen Sachverständigen auf eigene Kosten zu beauftragen.

Sollte sich nach Prüfung der Unterlagen ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber dem Arzt ergeben, werde ich einen Arzthaftungsanspruch außergerichtlich geltend machen. Nachfolgend ist es aus meiner Sicht wichtig, Kontakt mit dem Arzt aufzunehmen, um Möglichkeiten einer kurzfristigen außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit zu besprechen.

Was passiert in einem Klageverfahren?

Wenn Sie meinen, Sie seien falsch behandelt worden, ist der möglichst genaue Sachverhalt zu ermitteln. Als Ihr Rechtsanwalt erhalte ich von dem Arzt oder dem Krankenhaus Ihre vollständige Patientenakte und andere Behandlungsunterlagen. Diese sind Grundlage für das weitere Vorgehen, das von verschiedenen Gesichtspunkten abhängt.

Wie ich Ihnen helfen kann!

Wenn Sie meinen, Sie seien falsch behandelt worden, ist der möglichst genaue Sachverhalt zu ermitteln. Als Ihr Rechtsanwalt erhalte ich von dem Arzt oder dem Krankenhaus Ihre vollständige Patientenakte und andere Behandlungsunterlagen. Diese sind Grundlage für das weitere Vorgehen, das von verschiedenen Gesichtspunkten abhängt.

Mein Angebot als Rechtsanwalt

Täglich arbeite ich in ganz Deutschland als Rechtsanwalt im Bereich des Arzthaftungsrechts. Die Probleme um die wesentliche Frage des Behandlungsfehlers kenne ich. Als Patientenanwalt berate ich Sie gerne über Ihre ganz konkrete Problematik. Meine Ersteinschätzung ist dabei für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Text: Rechtsanwalt Andreas Maria Wucherpfennig – Münster, Berlin & Hamburg

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