Kinderwunschrecht

Als spezialisierter Rechtsanwalt gebe ich Ihnen Antworten auf Ihre Fragen in Sachen Kinderwunschrecht. Seit mehr als zwölf Jahren arbeite ich in diesem Fachgebiet und berate und vertrete Paare und Arztpraxen in ganz Deutschland sowie bei Behandlungen im Ausland.

Arzt muß den Namen des Samenspenders nennen

Ein Reproduktionsmediziner muss nach Durchführung einer heterologen Insemination den Eltern Auskunft über die Identität des Samenspenders geben, weil die Kenntnis der eigenen Abstimmung ein allgemeines

Allgemeines

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben neben psychischen Problemen vielfach auch finanzielle. Diese sind auf erhebliche Kosten zurückzuführen für In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder Intracytoplasmatische Spermieninjektion (IVF/ICSI) (umgangssprachlich künstliche Befruchtung) sowie für Inseminationen und hormonellen Stimulationsbehandlungen. Da die überwiegenden Behandlungen homologe sind, also solche ohne Nutzung von Spendersamen, stelle ich Ihnen hier die homologen Regelungen vor. In einem gesonderten Bereich widme ich der Rechtslage zur heterologen Insemination.

Krankenversicherung und Krankenkassen

Die Kostensysteme bei Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht vergleichbar. Es bestehen elementare Unterschiede zwischen dem Krankenkassenrecht in § 27a SGB V nebst Richtlinien zur künstlichen Befruchtung und den privaten Versicherungsbedingungen. Für Unerfahrene ist es nicht zu durchschauen, welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Beihilfe und Kinderwunschbehandlung

Zwischen beiden Krankenversicherungen steht rechtlich die Beihilfe als dritter Kostenträger. Welche Aufwendungen Beihilfeberechtigte erstattet bekommen können, wird in der Beihilfeverordnung geregelt, die sich in der Regel an die Privatversicherung anlehnt, im Bereich der künstlichen Befruchtung aber an das Krankenkassenrecht in § 27a SGB V.

Weitere Informationen zur künstlichen Befruchtung

Krankenkassen können über ihre Satzung weitergehende Erstattungen im Bereich der künstlichen Befruchtung vornehmen, außerdem bezuschussen Bund und einige Bundesländer Behandlungskosten. Diesbezüglich gewährt das Finanzamt unter Umständen Steuererleichterungen. Die Freie Heilfürsorge für Polizeibeamte und Soldaten trägt keine Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung.

Kinderwunschbehandlungen in Form der IVF oder IVF/ICSI können als heterologe Insemination durchgeführt werden. Dieses bedeutet, dass die Eizellen der Frau genutzt werden, nicht aber die Spermien des Mannes, sondern die eines Samenspenders. Hier gibt es Kostenprobleme wie bei einer Kinderwunschbehandlung, die im Ausland durchgeführt wird, im Zusammenhang mit dem Embryonenschutzgesetz (ESchG).

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