Krankenkasse & Beihilfe
Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher weiß ich, daß viele ihre Möglichkeiten auf eine Kostenerstattung nicht kennen.
Als spezialisierter Rechtsanwalt gebe ich Ihnen Antworten auf Ihre Fragen in Sachen Kinderwunschrecht. Seit mehr als zwölf Jahren arbeite ich in diesem Fachgebiet und berate und vertrete Paare und Arztpraxen in ganz Deutschland sowie bei Behandlungen im Ausland.
Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher weiß ich, daß viele ihre Möglichkeiten auf eine Kostenerstattung nicht kennen.
Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher weiß ich, daß viele ihre Möglichkeiten auf Steuersenkung und staatliche Förderung
Die Behandlung im Ausland ist erlaubt. Ein gesetzlich versichertes Paar kann sich rechtmäßig im europäischen Ausland behandeln lassen. Es gelten die Voraussetzungen, die im Sozialgesetz geregelt sind. Es geht um die Kosten, die die Krankenkasse in Deutschland zahlt.
Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher kenne ich auch die Probleme bei Frauen, die ungewollt oder bewußt
Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher weiß ich, das vielfältige Familienmodelle bestehen mit unterschiedlichen rechtlichen Problemfelder. Um
Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher weiß ich, daß die Behandlung mit einer Samenspende besondere Anforderungen hat.
Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben neben psychischen Problemen vielfach auch finanzielle. Diese sind auf erhebliche Kosten zurückzuführen für In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder Intracytoplasmatische Spermieninjektion (IVF/ICSI) (umgangssprachlich künstliche Befruchtung) sowie für Inseminationen und hormonellen Stimulationsbehandlungen. Da die überwiegenden Behandlungen homologe sind, also solche ohne Nutzung von Spendersamen, stelle ich Ihnen hier die homologen Regelungen vor. In einem gesonderten Bereich widme ich der Rechtslage zur heterologen Insemination.
Die Kostensysteme bei Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht vergleichbar. Es bestehen elementare Unterschiede zwischen dem Krankenkassenrecht in § 27a SGB V nebst Richtlinien zur künstlichen Befruchtung und den privaten Versicherungsbedingungen. Für Unerfahrene ist es nicht zu durchschauen, welche Ansprüche geltend gemacht werden können.
Zwischen beiden Krankenversicherungen steht rechtlich die Beihilfe als dritter Kostenträger. Welche Aufwendungen Beihilfeberechtigte erstattet bekommen können, wird in der Beihilfeverordnung geregelt, die sich in der Regel an die Privatversicherung anlehnt, im Bereich der künstlichen Befruchtung aber an das Krankenkassenrecht in § 27a SGB V.
Krankenkassen können über ihre Satzung weitergehende Erstattungen im Bereich der künstlichen Befruchtung vornehmen, außerdem bezuschussen Bund und einige Bundesländer Behandlungskosten. Diesbezüglich gewährt das Finanzamt unter Umständen Steuererleichterungen. Die Freie Heilfürsorge für Polizeibeamte und Soldaten trägt keine Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung.
Kinderwunschbehandlungen in Form der IVF oder IVF/ICSI können als heterologe Insemination durchgeführt werden. Dieses bedeutet, dass die Eizellen der Frau genutzt werden, nicht aber die Spermien des Mannes, sondern die eines Samenspenders. Hier gibt es Kostenprobleme wie bei einer Kinderwunschbehandlung, die im Ausland durchgeführt wird, im Zusammenhang mit dem Embryonenschutzgesetz (ESchG).
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