Kinderwunschrecht

Als spezialisierter Rechtsanwalt gebe ich Ihnen Antworten auf Ihre Fragen in Sachen Kinderwunschrecht. Seit mehr als zwölf Jahren arbeite ich in diesem Fachgebiet und berate und vertrete Paare und Arztpraxen in ganz Deutschland sowie bei Behandlungen im Ausland.

Krankenkasse & Beihilfe

Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher weiß ich, daß viele ihre Möglichkeiten auf eine Kostenerstattung nicht kennen.

Steuer & Förderung

Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher weiß ich, daß viele ihre Möglichkeiten auf Steuersenkung und staatliche Förderung

Ausland | Eizellspende | Leihmutterschaft

Die Behandlung im Ausland ist erlaubt. Ein gesetzlich versichertes Paar kann sich rechtmäßig im europäischen Ausland behandeln lassen. Es gelten die Voraussetzungen, die im Sozialgesetz geregelt sind. Es geht um die Kosten, die die Krankenkasse in Deutschland zahlt.

Solomutter & Co-Elternschaft

Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher kenne ich auch die Probleme bei Frauen, die ungewollt oder bewußt

Lesbisch | Schwul | Queer

Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher weiß ich, das vielfältige Familienmodelle bestehen mit unterschiedlichen rechtlichen Problemfelder. Um

Samenspende

Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher weiß ich, daß die Behandlung mit einer Samenspende besondere Anforderungen hat.

Allgemeines

Paare mit unerfülltem Kinderwunsch haben neben psychischen Problemen vielfach auch finanzielle. Diese sind auf erhebliche Kosten zurückzuführen für In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder Intracytoplasmatische Spermieninjektion (IVF/ICSI) (umgangssprachlich künstliche Befruchtung) sowie für Inseminationen und hormonellen Stimulationsbehandlungen. Da die überwiegenden Behandlungen homologe sind, also solche ohne Nutzung von Spendersamen, stelle ich Ihnen hier die homologen Regelungen vor. In einem gesonderten Bereich widme ich der Rechtslage zur heterologen Insemination.

Krankenversicherung und Krankenkassen

Die Kostensysteme bei Krankenkassen und Krankenversicherungen sind nicht vergleichbar. Es bestehen elementare Unterschiede zwischen dem Krankenkassenrecht in § 27a SGB V nebst Richtlinien zur künstlichen Befruchtung und den privaten Versicherungsbedingungen. Für Unerfahrene ist es nicht zu durchschauen, welche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Beihilfe und Kinderwunschbehandlung

Zwischen beiden Krankenversicherungen steht rechtlich die Beihilfe als dritter Kostenträger. Welche Aufwendungen Beihilfeberechtigte erstattet bekommen können, wird in der Beihilfeverordnung geregelt, die sich in der Regel an die Privatversicherung anlehnt, im Bereich der künstlichen Befruchtung aber an das Krankenkassenrecht in § 27a SGB V.

Weitere Informationen zur künstlichen Befruchtung

Krankenkassen können über ihre Satzung weitergehende Erstattungen im Bereich der künstlichen Befruchtung vornehmen, außerdem bezuschussen Bund und einige Bundesländer Behandlungskosten. Diesbezüglich gewährt das Finanzamt unter Umständen Steuererleichterungen. Die Freie Heilfürsorge für Polizeibeamte und Soldaten trägt keine Behandlungskosten für eine künstliche Befruchtung.

Kinderwunschbehandlungen in Form der IVF oder IVF/ICSI können als heterologe Insemination durchgeführt werden. Dieses bedeutet, dass die Eizellen der Frau genutzt werden, nicht aber die Spermien des Mannes, sondern die eines Samenspenders. Hier gibt es Kostenprobleme wie bei einer Kinderwunschbehandlung, die im Ausland durchgeführt wird, im Zusammenhang mit dem Embryonenschutzgesetz (ESchG).

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