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Krankenversicherung

Als Rechtsanwalt bekomme ich täglich viele Fragen zum Versicherungsrecht gestellt. Es geht dabei um Unfall, die Berufsunfähigkeit und Krankheit. Zum Krankenversicherungsrecht gebe ich Ihnen wichtige Informationen, die Sie kennen sollten.

Krankenversicherung zahlt nicht

Melden Sie sich schnell bei mir, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt, um vor allem Fristen nicht zu verletzen. Es ist Eile geboten, wenn der Vertrag angefochten oder gekündigt wird. Sie sind in dem Fall nicht mehr krankenversichert.

Ich bin als Rechtsanwalt Ihr erfahrener Ansprechpartner, um Ihren Anspruch auf Kostenerstattung geltend zu machen. Dieser basiert auf folgenden Punkten:

Kostenerstattung für medizinisch notwendige Heilbehandlung

Die Krankenversicherung erstattet Behandlungskosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Weil diese Definition allgemein und sehr auslegungsfähig ist, verweigert die Krankenversicherung immer häufiger die Zahlungen. Begründungen sind zum Teil vertragswidrig: Die Behandlung ist nicht medizinisch notwendig. Die Psychotherapie dauert zu lange. Bei einer Zahnbehandlung mit Zahnersatz reicht eine Brücke anstelle eines Implantates aus. Bei einer künstlichen Befruchtung wurden zu viele Versuche der IVF oder ICSI durchgeführt. Die Behandlung ist nicht erfolgsversprechend.

Höhe der Kostenerstattung

Die Höhe der Erstattung und die Frage, ob etwa eine Kur oder Heilmittel und Hilfsmittel gezahlt werden, ergibt sich aus dem Vertrag. Es kommt darauf an, was bei einer Krankheit mit der Versicherung vereinbart ist. Dieses steht in den Vertragsbedingungen und Tarifbedingungen.

Kann mich die Versicherung kündigen wegen Betruges?

Der Abschluß einer privaten Krankenversicherung ist nicht einfach. Dieses betrifft alle Verträge hinsichtlich Krankheit, Berufsunfähigkeit und Unfall. Die Antworten auf die gestellten Gesundheitsfragen entscheiden, ob die Versicherung den Vertrag schließt oder ablehnt. Vor allem Vorerkrankungen wie Rückenschmerzen und Psychotherapie sind komplett anzugeben. Es spielt keine Rolle, ob Krankheiten ausgeheilt sind. Ich empfehle Ihnen dringend, sorgfältig zu sein. Lassen Sie sich von mir beraten! Wer Gesundheitsfragen falsch beantwortet, riskiert später die Kündigung und Anfechtung des Vertrages wegen Betruges.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

Problem ist die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Diese ist in § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Die Krankenversicherung ist berechtigt, den Vertrag bei einem Betrug und einer arglistigen Täuschung außerordentlich zu kündigen. Mit Beendigung des Vertrages durch Betrug und arglistiger Täuschung endet die Leistungspflicht. Der Versicherungsnehmer bekommt keine zukünftig entstehenden Behandlungskosten erstattet. Es ist schnellstmöglich zu prüfen, ob die gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Eine Basisversicherung bei einer Krankenversicherung ist für die meisten die einzige Lösung. Alternativ sind Behandlungskosten selber zu zahlen.

Kann mich die Versicherung kündigen bei Beitragsrückstand?

Wenn der Versicherte nicht rechtzeitig zahlt, setzt eine Krankenversicherung eine Zahlungsfrist von zwei Wochen. Ein Versicherungsnehmer hat Anspruch, daß ihm die Krankenversicherung in dem Mahnschreiben vor allem die rückständigen Beiträge aufschlüsselt. Die Krankenversicherung ist verpflichtet, über die Rechtsfolgen der fehlenden Zahlung und die Rechte ihres Versicherten aufzuklären. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen in § 193 VVG von der Krankenversicherung nicht erfüllt sind, entfaltet die Mahnung keine Rechtswirkung.

Notlagentarif und Basistarif

Für den Fall, daß nach Ablauf der Zahlungsfrist mehr als ein Monatsbeitrag offen ist, ruht der Vertrag. Dieses bedeutet, daß der Versicherungsnehmer im Notlagentarif versichert ist. Die Krankenversicherung erstattet Kosten für Akutbehandlungen und Schmerzzustände. Wenn nach einem Jahr noch Beitragsrückstände vorhanden sind, entsteht ein Vertrag mit Basistarif.

Besteht eine Versicherungspflicht?

In Deutschland besteht die Pflicht, sich gegen Krankheit zu versichern. Jeder muß sich darum kümmern, daß seine Behandlungskosten bei einer medizinisch notwendigen Krankheit gezahlt werden. Dazu gibt es neben der gesetzlichen Krankenkasse die private Krankenversicherung. Im Sozialgesetzbuch SGB V ist geregelt, wer Pflichtmitglied in der Krankenkasse ist. Vor allem für Arbeiter, Angestellte und Arbeitslose gilt die Krankenkassenpflicht. Für Auszubildende, Studenten und Künstler trifft das grundsätzlich zu. Für Künstler kommt das Künstlersozialversicherungsgesetz KSVG in Frage.

Kann ich mich privat versichern?

Wer nicht verpflichtet ist, kann sich privat versichern. Dieses sind vor allem Selbständige. Wer als Angestellter monatlich in 2020 ein größeres Einkommen hat als 4.687,50 Euro, ist ebenso wahlberechtigt. Es geht um den sogenannten Beitragsbemessungssatz. Wer nicht versichert ist und nicht der Versicherungspflicht unterliegt, muß eine Basisversicherung abschließen.

Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung

Häufig berate ich als Rechtsanwalt Selbständige, die privat versichert sind und lieber Mitglied in einer Krankenkasse wären. Grund ist der steigende Beitrag im Alter. Richtwert ist das 55. Lebensjahr. Ein Wechsel kommt davon abgesehen ausnahmsweise in anderen Konstellationen in Frage. Fragen Sie mich als Rechtsanwalt bitte, damit es zu keinem Unglück kommt.

Mein Angebot als Rechtsanwalt

Täglich arbeite ich in ganz Deutschland als Rechtsanwalt im Bereich des Versicherungsrecht. Gerne berate ich Sie über Ihre ganz konkrete Problematik. Meine Ersteinschätzung ist dabei für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Text: Rechtsanwalt Andreas Maria Wucherpfennig – Münster, Berlin & Hamburg

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