Medizinrecht Rechtsanwalt

Lesbisch | Schwul | Queer

Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher weiß ich, das vielfältige Familienmodelle bestehen mit unterschiedlichen rechtlichen Problemfelder.

Um ein Kind zu bekommen, ist für eine lesbische Frau die Behandlung mit einer Samenspende eine Möglichkeit, oder die Adoption mit ihrer Frau zusammen. Der Samenspender bleibt unbekannt. Vielfach ist er bekannt und homosexuell und wird auf diesem Weg genetischer oder rechtlicher Vater. Schwule Ehepartner verbinden sich mit einer Leihmutter oder adoptieren ein Kind. Vielfalt braucht zum Wohle der Kinder das rechtlich passende Modell.

Krankenversicherung

Zuerst einmal: Die Krankenkasse erstattet Behandlungskosten von heterosexuellen Ehepartnern bei Verwendung deren Eizellen und Samenzellen. Diese Voraussetzungen sind für lesbische Frauen und schwule Männer nicht zu erfüllen, egal ob Single, verpartnert oder verheiratet. Es gibt aufgrund des Gesetzes keine Möglichkeiten für eine Erstattung. Die Krankenkasse zahlt nicht für heterologe Behandlungen.

Bei der privaten Krankenversicherung ist das anders. Entscheidend ist, ob eine lesbische Frau privat krankenversichert ist und krank. Es kommt nicht darauf an, ob sie Single oder verheiratet ist. Ist das der Fall, ist eine Kostenerstattung möglich. Dieses habe ich mehrfach erreicht.

Samenspende von einer Samenbank

Eine Frau sucht den Weg mit einer Samenbank an ihrer Seite. Die Samenbank liefert die Fremdspermien vertraglich an ein Kinderwunschzentrum. Dort erfolgt die Insemination. Der Samenspender bleibt unbekannt.

Dieses sichert das Samenspender Registergesetz SaRegG seit 2018 zu. Bei einer Geburt des Kindes ist der genetische Vater kein rechtlicher Vater. Er erhält kein Sorgerecht und ist nicht verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Dazu ist die Mutter verpflichtet und vor allem berechtigt. Eine sogenannte Garantieperson verpflichtet sich nicht.

Erfährt das Kind, wer der Samenspender ist?

Das Samenspender Registergesetz SaRegG sichert dem Kind zu, seinen genetischen Vater kennenlernen zu können. Die Kenntnis der Abstammung ist ein Grundrecht. Dazu führt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ein Samenspender Register. Aus diesem bekommen diejenigen, die durch eine heterologe Insemination geboren sind, Auskunft über ihren genetischen Vater. Möglich ist dieses ab dem 16. Lebensjahr.

Ein bekannter Samenspender hat Unterhaltspflicht

Gefährlich ist der Weg mit einem privat ausgesuchten Samenspender. Bei diesem Weg gilt das Registergesetz SaRegG nicht. Damit ist der genetische Vater der rechtliche Vater. Dieses bedeutet, daß der Samenspender unterhaltspflichtig ist. Er erhält vor allem das Sorgerecht und Umgangsrecht. Eine Vereinbarung zwischen der Frau mit dem Mann, der nicht mehr als rechtloser Samenspender sein soll, ist rechtswidrig.

Die lesbische Ehefrau ist nicht automatisch die rechtliche Mutter

Die lesbische Ehefrau, die das Kind nicht geboren hat, ist nicht automatisch rechtliche Mutter. Es bedarf immer noch den diskriminierenden Umweg über die Stiefkindadoption. Bei einem heterosexuellen Paar ist der Ehemann automatisch der rechtliche Vater. Zum Wohle des Kindes müssen beide Ehefrauen die vollen elterlichen Rechte bekommen.

Was ist die ROPA-Methode?

ROPA steht für „Reception of Oocytes from Partner“. Es ist die persönlichste Art von lesbischen Partnerinnen, ein gemeinsames Kind zu bekommen. Eine der beiden Partnerinnen spendet die Eizelle, die mit Spendersamen befruchtet ihrer Partnerin transferiert wird.
Diese Art der Eizellspende ist bei aller Kritik an einer Eizellspende keine ethisch moralische Verletzung. Wissenschaftliche Studien sehen für ein Kind keine (erhebliche) Belastung. Die Kosten für die Behandlung werden von der Krankenkasse nicht erstattet, weil die Eizellspende in Deutschland verboten ist.

Möglichkeit für ein schwules Paar

Die Leihmutterschaft ist für Schwule die Möglichkeit, ein gemeinsames Kind zu bekommen. Mit der Feststellung der Elternschaft der beiden Männer durch das ausländische Gericht sind beide in Deutschland rechtliche Eltern.
Ohne eine Gerichtsentscheidung ist die rechtliche Anerkennung der deutschen Eltern aufgrund des deutschen Rechts unter Umständen sehr kompliziert. Eine frühzeitige Beratung und Vertretung bei Gerichten und Behörden durch einen Rechtsanwalt ist im Bereich der Leihmutterschaft ratsam.

Steuer und Lesbische Partnerschaft

Verheiratete und nichtverheiratete Paare können Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. Der Familienstand spielt seit 2008 für den Bundesfinanzhof keine Rolle. In dem Verfahren war die Frau unverheiratet und lebte in einer gefestigten Partnerschaft mit einem Mann.
Der Bundesfinanzhof hat dazu 2017 seine Rechtsprechung erweitert. Es kommt nicht darauf an, ob eine Frau in einer heterosexuellen oder in einer lesbischen Partnerschaft lebt, sondern, ob sie krank ist. Seit 2020 gilt dieses auch für Single. Es geht um die Steuerbelastung und Kosten für eine Kinderwunschbehandlung und nicht um gesellschaftliche Konventionen.

Mein Angebot als Rechtsanwalt

Täglich arbeite ich in ganz Deutschland als Rechtsanwalt im Bereich des Kinderwunschrecht. Gerne berate ich Sie über Ihre ganz konkrete Problematik. Meine Ersteinschätzung ist dabei für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Text: Rechtsanwalt Andreas Maria Wucherpfennig – Münster, Berlin & Hamburg

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