Rechtsanwalt Münster Hamburg

Solomutter & Co-Elternschaft

Als Rechtsanwalt arbeite ich seit über 18 Jahren spezialisiert im Bereich des Kinderwunschrechts. Daher kenne ich auch die Probleme bei Frauen, die ungewollt oder bewußt als Single eine andere Form von Familie leben möchten. Eine dieser Formen ist die Solomutterschaft. Zu Beginn des Weges ist eine Rechtsberatung für Single und Solomutter immens wichtig, weil ein Samenspender hinzutritt.

Beratungsnachweis für Single / Solomutter

Es geht vor allem um die Frage, welche Rechtsstellung hat der Samenspender. Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen der Behandlung im Kinderwunschzentrum / Samenbank und der Wahl eines privaten Samenspenders. Die Unterschiede sind zum Teil erschreckend, weil eine privater Samenspender schnell Vater werden kann mit allen Rechten.

Das Kinderwunschzentrum benötigt, um behandeln zu können, einen Nachweis für die erfolgte Rechtsberatung. Für eine ausführliche Rechtsberatung für Single/Solomutter mit allen wesentlichen Aspekten melden Sie sich bitte einfach bei mir! Wir finden einen schnellen Termin, meistens innerhalb weniger Tage.

Was ist denn eine Solomutter?

Solomutterschaft bezeichnet die Familienform einer Frau, die einen alternativen Weg der Familiengründung wählt. Dabei trifft sie allein diese Entscheidung, unabhängig davon, ob sie sich in einer Partnerschaft befindet oder nicht. Sie entscheidet sich dafür, nicht mit dem biologischen Vater in einer festen Partnerschaft zu leben. Das Kind entsteht entweder durch Geschlechtsverkehr oder durch eine Samenspende.

Ist der Samenspender bekannt oder unbekannt?

Die Samenspende stammt von einem anonymen Samenspender oder einer Samenbank. Es kommt vor, daß die Samenspende aus einer offenen Privatspende, von einem Co-Vater oder einem Väterpaar stammt. Dieses ist die umfassende Definition der spezialisierten Beraterinnen Katharina Horn (kiwu-beratung.de) und Jennifer Sutholt (planningmathilda.com).

In rechtlicher Hinsicht besteht bei der Umsetzung des Familienmodels ein erheblicher Beratungsbedarf. Melden Sie sich bitte bei mir!

Samenspende und das Samenspender Registergesetz

Eine Frau sucht den Weg mit einer Samenbank an ihrer Seite. Die Samenbank liefert die Fremdspermien vertraglich an ein Kinderwunschzentrum. Dort erfolgt die Insemination. Der Samenspender bleibt den Frauen unbekannt.

Dieses sichert das Samenspender Registergesetz SaRegG seit 2018 zu. Bei einer Geburt des Kindes ist der genetische Vater kein rechtlicher Vater. Er erhält kein Sorgerecht und ist nicht verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Dazu ist die Mutter verpflichtet und berechtigt.

Eine sogenannte Garantieperson, die regelmäßig zu benennen ist, ist rechtlich nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Die bindenden Verpflichtungen über Zahlung von Unterhalt ergeben sich aus dem Gesetz.

Erfährt Ihr Kind, wer der Samenspender ist?

Das Samenspender Registergesetz SaRegG sichert dem Kind zu, seinen genetischen Vater kennenlernen zu können. Die Kenntnis der Abstammung ist ein Grundrecht. Dazu führt das staatliche Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ein Samenspender Register. Hier werden der Vorname und Nachname, das Geburtsdatum mit Geburtsort und eine Kontaktmöglichkeit aufgenommen. Aus diesem Samenspenderregister bekommen diejenigen, die durch eine heterologe Insemination geboren sind, Auskunft über ihren genetischen Vater. Möglich ist dieses ab dem 16. Lebensjahr.

Für eine Single und Solo-Mutter ist es wesentlich, alles über das Abstammungsrecht zu wissen. Lassen Sie sich von mir vor der Behandlung beraten.

Unterhaltspflicht und Sorgerecht des Samenspenders

Gefährlich ist der Weg mit einem privat ausgesuchten Samenspender. Bei diesem Weg gilt das Registergesetz SaRegG nicht. Der Samenspender ist dann nicht nur der biologische Vater, sondern bei Anerkennung des Kindes der rechtliche Vater.
Dieses bedeutet, daß der Samenspender unterhaltspflichtig ist. Der Samenspender erhält unter Umständen das Sorgerecht und Umgangsrecht. Eine Vereinbarung zwischen der Frau mit dem Mann, daß er „rechtloser” Samenspender ist, ist rechtswidrig.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Beide Formen erreichen, daß die Frau im Falle ihrer Geschäftsunfähigkeit oder erheblicher Krankheit mitteilt, wer ihr Kind in der Notsituation betreuen soll. Diese Einzelperson ist konkret zu benennen. Sie sollte davon wissen. Empfehlenswert ist, daß diejenigen, die es angeht, sich zusammenfinden und eine gemeinsame Erklärung bei einem Rechtsanwalt oder Notar abgeben.

Unterhaltsvorschuß

Leistet ein Elternteil für ein minderjähriges Kind keinen ausreichenden Unterhalt, springt der Staat nach dem Unterhaltsvorschuß Gesetz UVG grundsätzlich ein. Die Behörden zahlen keinen Unterhaltsvorschuß bei Behandlungen mit Samenspender. Sie berufen sich auf das UVG. Diese kurze Ablehnung ist aus meiner Sicht nicht rechtmäßig. Im UVG wird nicht geregelt, daß bei einer Behandlung mit Samenspende die Leistung abzulehnen ist.

Modell der Co-Elternschaft

Die Frage von Unterhaltspflicht und Sorgerecht stehen beim Modell der Co-Elternschaft im Vordergrund. Bei diesem bekommen bewusst eine Frau und ein Mann ein Kind zusammen ohne Eingehen einer Partnerschaft. In diesem Fall sind Beide die Eltern mit allen Verpflichtungen und Rechten. Nicht nur die Frau, sondern auch der Mann entscheiden sich für das alternative Familienmodell zusammen.
Absolut entscheidend ist, die persönlichen Verhältnisse des jeweils Anderen umfassend zu kennen. Es kommt vor, daß rechtlich erhebliche Umstände unbekannt bleiben. Dazu gehört etwa eine Ehe mit einer dritten Person. Dieses führte unter Umstände dazu, daß das Kind ein eheliches ist.

Mein Angebot als Rechtsanwalt

Täglich arbeite ich in ganz Deutschland als Rechtsanwalt im Bereich des Kinderwunschrechts. Gerne berate ich Sie über Ihre ganz konkrete Problematik. Meine Ersteinschätzung ist dabei für Sie mit keinen Kosten verbunden.

Text: Rechtsanwalt Andreas Maria Wucherpfennig – Münster, Berlin & Hamburg

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